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Zusammenfassung

Die Fetalperiode umfasst ungefähr die zwei letzten Trimester der Schwangerschaft. Das heisst 30 Wochen in denen der Fetus seine angelegten Organsystem ausbaut.

Die Frau wird in dieser Zeit monitorisiert, damit möglichst rasch Unregelmässigkeiten der SS erfasst werden können. Es stehen dafür heute verschiedene pränatale Therapie und nichtinvasive und invasive pränatale Diagnosemöglichkeiten zur Verfügung, die je nach Fragestellung eingesetzt werden können.

Der Fetus und noch in viel grösseren Masse der Embryo ist sehr empfindlich auf teratogene Substanzen. Sie können an den sich bildenden Organsystemen Missbildungen hervorrufen.

Die Möglichkeit der pränatalen Diagnostik wirft natürlich auch die Frage einer Schwangerschaftsunterbrechung bei Diagnose eines schweren Erbleidens auf.

Seit 1. Oktober 2002 gilt in der Schweiz die Fristenregelung (Art. 118 - 120 StGB, SR 311.0). Innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft entscheidet die Frau allein über einen Abbruch. Dabei müssen aber gewisse gesetzliche Bedingungen erfüllt sein: die Schwangere muss den Abbruch schriftlich verlangen und geltend machen, dass sie sich in einer Notlage befindet. Der Arzt bzw. die Ärztin hat mit der Frau vorgängig ein eingehendes Gespräch zu führen und ihr den besonderen Leitfaden auszuhändigen.

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