Modul
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Abort

Störungen während der Trächtigkeit können verschiedene Ursachen haben und sich in Art und Umfang deutlich unterscheiden. Falls nur vorrübergehende Probleme auftreten oder die Störung mit dem intrauterinen Leben vereinbar ist, kommt es zur termingerechten Geburt. Störungen in sehr frühen Stadien der Embryonalentwicklung können jedoch zum intrauterinen Absterben des Embryos mit anschliessender Resorption führen. In späteren Stadien kann das Absterben und intrauterine Verbleiben entweder zur Mumifikation (Resorption der Flüssigkeit) oder zur Mazeration (Lyse der Weichteile) führen. In diesen Fällen stirbt der Fetus ab, ohne dass sich der Gelbkörper auflöst.

Folgendes Einteilungsschema hat sich in der Rinderpraxis bewährt:

  • bei einem Verlust des Konzeptus bis 42 Tage nach der Konzeption spricht man von Resorption oder von Embryonaltod
  • ein Frühabort findet zwischen dem 43. und dem 140. Trächtigkeitstag statt
  • ein Spätabort findet zwischen dem 140. und dem 265. Tag
  • nicht lebend ausgestossene Feten ab dem 266. Trächtigkeitstag werden als Totgeburt bezeichnet

Auf die Abortauslöser soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden, es genügt zu erwähnen, dass diese sowohl embryonal-fetal wie auch maternal begründet sein können.
Bei Mehrlingsträchtigkeiten sind häufig nur einzelne Embryonen oder Feten von einer Störung betroffen, sie sterben ab und mumifizieren eventuell. Sie werden oft zusammen mit den lebenden Feten bei der Geburt ausgestossen.