Ionisierende Strahlung:
Die ionisierenden Strahlen verursachen Brüche in den DNS Strängen und stören so die Replikation. Die Auswirkung, welche sie auf den Embryo haben, hängt von der absorbierten Dosis (Letaldosis: 150cgy - centi Gray - in Gonadendosis) und vom Entwicklungsstadium des Embryos oder des Feten ab.
In Hiroshima und Nagasaki stellte man nach den atomaren Bestrahlungen fest, dass besonders Verletzungen im Bereich des Nervensystems und der Augen auftraten, welche psychomotorische Rückstände, Mikrozephalie, Spina bifida cystica und Augenanomalien (Katarakte) zur Folge hatten.
Es wurden nie Hirnmissbildungen diagnostiziert, wenn eine Bestrahlung unter 50 cGy vorlag. Gemäss diesen Angaben sollte während einer Schwangerschaft die Strahlendosis, welche auf die Gonaden gerichtet wird, die 10 cGy nicht überschreiten.
Während einer radiodiagnostischen Untersuchung werden 2 cGy frei. Eine einzelne Röntgenaufnahme soll daher nicht als Grund zu einem Schwangerschaftsabbruch aufgeführt werden.
Dennoch wird bei Schwangeren aus Sicherheitsgründen, wenn möglich, jegliche radiodiagnostische Untersuchung im Bereich das Beckens vermieden.
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