Die Fetalperiode beginnt nach 8 Wochen der Schwangerschaft (SS) und endet mit der Geburt. Die ersten 8 Wochen nach Fertilisation bezeichnet man als Embryonalperiode. In dieser Zeit findet die Organogenese statt. Der Embryo ist daher äußerst vulnerabel, indem neue Strukturen mit sehr großer Geschwindigkeit enstehen. Die Fetalperiode ist dadurch charakterisiert, daß die Organe wachsen und ausgebaut werden. Die Veränderung der Gestalt ist in dieser Entwicklungsperiode weniger auffällig, was dazu führt, dass während der Zeit der Fetalperiode keine Einteilung nach Stadien mehr vorgenommen wird wie in der Embryonalperiode (Carnegie Stadien).
Die Schwangerschaft sollte bei jeder Frau gynäkologisch überwacht werden. Verschiedene Techniken dienen zur Beurteilung der Entwicklung des Kindes, um früh eventuelle Missbildungen bzw. einen Entwicklungsrückstand feststellen zu können.
Die Unterbrechung der SS kann spontan oder induziert erfolgen. Sie beschränkt sich in den meisten Fällen auf die Embryonal- oder frühe Fetalperiode. Rechtliche und ethisch/moralische Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden, insbesondere die Grundrechte der Frau sowie Fragen hinsichtlich des Rechts auf Leben und des Schutzes werdenden Lebens. Mit der Fristenregelung ist ein Gesetzesentwurf geschaffen worden, der die Eigenverantwortlichkeit der Frau als mündigen Menschen respektiert. Sie vermag nach eigenem Gewissen den verantwortungsvollen Entscheide des Schwangerschaftsabbruches fällen. Es ist eine Lösung der Toleranz.
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