4.1 Einleitung



Einführung


Der Begriff „Assistierte Reproduktion“ umfasst alle Bestrebungen, den Fortpflanzungserfolg mit gynäkologischen, andrologischen, genetischen und endokrinologischen Methoden zu verbessern. Im weiteren Sinne gehören dazu auch juristische und ethische Aspekte der Fortpflanzung.
Die Methoden beziehen sich auf einzelne Prozesse im Fortpflanzungsgeschehen und können physikalisch-technischer und/oder pharmazeutischer Natur sein.

Es wird unterschieden zwischen Methoden, bei denen Bildung und Reifung der Gameten direkt oder indirekt innerhalb des Körpers (in vivo) beeinflusst werden (Zyklusinduktion, Zyklussynchronisation, Superovulation) und Technologien, bei denen Gameten gewonnen und extrakorporal (in vitro) manipuliert werden (Gametenkonservierung, künstliche Besamung, Embryotransfer, In vitro Maturation und Fertilisation, Produktion von Embryonen in vitro, Samen-und Embryonensexing, Klonen).

Die Bandbreite der Anwendungen hat sich in den letzten Jahren stark vergrössert, die Ziele im weitesten Sinn bleiben aber die gleichen: Verbesserung der Reproduktionsraten und Effizienzsteigerung, Behebung von Störungen, Verfolgen von Zuchtzielen, Erhaltung der Biodiversität und Ausbau der Forschung.

Schon vor langer Zeit wurden die Grundsteine für die assistierte Reproduktion gelegt. Das erste Dokument über eine erfolgreiche künstliche Besamung bei Tieren geht auf die Araber zurück. Bereits 1322 v. Chr. wurde Sperma von Araberhengsten gesammelt und mittels eines Wattebauschs intravaginal auf Stuten übertragen. Im Jahre 1780 gelang dann Lazzaro Spallanzani die erste erfolgreiche künstliche Besamung einer Hündin.



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