Es bestehen verschiedene Indikationen für die iatrogene Auslösung einer Geburt, sie sollten jedoch grundsätzlich restriktiv gehandhabt werden. Das Ziel einer Geburtseinleitung sollte eine gesunde, normal entwickelte Frucht sein.
Eine pathologisch verlängerte Trächtigkeit, hochgradige Störungen des Allgemeinbefindens der Mutter, Verhinderung von Schwergeburten bei grossen Feten und allenfalls eine Bestandessynchronisierung können Indikationen für eine Geburtseinleitung sein.
Abhängig davon, ob der Gelbkörper während der gesamten Trächtigkeitsdauer hauptverantwortlich für die Progesteronproduktion ist oder nicht, gestaltet sich die pharmakologische Geburtsauslösung verschieden.
Da PGF2α auf die plazentäre Progesteronproduktion keinen Einfluss nimmt, kann es beim Pferd und beim Schaf nicht zur Auslösung der Geburt eingesetzt werden. Beim Rind kann eine Geburtsauslösung ab dem 270. Trächtigkeitstag mit Prostaglandin F2α erfolgen.
Ebenfalls wird Prostaglandin F2α beim Schwein (ab dem 111. Tag) und bei der Ziege (ab dem 144. Tag) eingesetzt.
Bei Rindern, Schafen und Ziegen ist auch eine Geburtseinleitung mit hochwirksamen Glukokortikoiden (z. B. Dexamethason, Flumethason) möglich, wenn der Fetus noch lebt.
Bei der Stute ist eine Geburtseinleitung nur in sehr seltenen Fällen indiziert. Die Geburtsauslösung erfolgt durch Oxytocin allein über eine Dauertropfinfusion, da der Verschluss der Gebärmutter relativ gering ist.
Bei der Hündin ist aufgrund des meist nicht klar bestimmbaren Geburtstermins eine Geburtseinleitung heikel. Die Lebensfähigkeit der Welpen und der Allgemeinzustand der Hündin sind in den meisten Fällen die wichtigsten Entscheidungsparameter. Angewendet werden vor allem Antiprogestine, welche die Wirkung des Progesterons am Zielorgan beeinflussen und in Kombination mit Oxytocin die Geburt auslösen.
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